Verpackungsverordnung

 

§ 7.00 Verpackungsverordnung

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz

§ 7.00 Verpackungsverordnung
Kurzübersicht Kurzübersicht
  Inhaltsverzeichnis zur Verpackungsverordnung
  § 7.01 Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz
§ 7.02 Anlieferung Ihrer Bestellung
§ 7.03 Warenentnahme durch Sie
§ 7.04 Mehrwegpalette zerlegen
§ 7.05 Bündeln der Bestandsteile
§ 7.06 Schnüren zu einem versandfertigen Päckchen
§ 7.07 Informieren Sie uns bitte telefonisch
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.01 Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft 7.01 Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz
  Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz.
Die Drahtwaren - Driller GmbH ist bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" gelistet und wird dort unter der vorläufigen Registrierungsnummer DE4189943811434-V geführt.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Themenpapier.
Lesen Sie hier generelle Informationen zum neuen Verpackungsgesetz.
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.02 Anlieferung Ihrer Bestellung 7.02 Anlieferung Ihrer Bestellung
  Wir liefern Ihnen Ihre gewünschten Waren auf Mehrwegpaletten mit wieder verwertbaren Verpackungsmaterialien an. Das Holz besteht generell aus schadstofffreiem A4 Holz welches Sie auch auf Ihrer Grillparty zum anfeuern Ihres Lagerfeuers verwenden könnten. Kartonagen dürfen über den Hausmüll (Papiermüll) auf herkömmlichen Weg entsorgt werden.
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.03 Warenentnahme durch Sie 7.03 Warenentnahme durch Sie
  Sie entnehmen bitte die angelieferten Waren von der Mehrwegpalette und übrig bleiben in der Regel * Holzbalken * Holzbretter * Eisennägel * Verpackungsband * Karton * Schutzfolie * Kartonagen dürfen über den Hausmüll (Papiermüll) auf herkömmlichen Weg entsorgt werden.
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.04 Mehrwegpalette zerlegen 7.04 Mehrwegpalette zerlegen
  Ziehen Sie bitte die Eisennägel und zerlegen Sie so die Mehrwegpalette in Ihre Bestandteile. Kartonagen dürfen über den Hausmüll (Papiermüll) auf herkömmlichen Weg entsorgt werden.
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.05 Bündeln der Bestandsteile 7.05 Bündeln der Bestandsteile
 

Bündeln Sie bitte die Einzelteile wie folgt. Schlagen Sie die Eisennägel in das Holz hinein. Fädeln Sie die Eisenklammern auf das Packband auf.

zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.06 Schnüren zu einem versandfertigen Päckchen 7.06 Schnüren zu einem versandfertigen Päckchen
 

Schnüren Sie nun bitte alle Einzelteile. Wickeln die Schutzfolie sowie das Verpackungsband um die Holzbalken sowie die Holzbretter herum und schnüren diese damit fest.

Bitte versenden Sie auf keinen Fall selbst!

zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
7.07 Informieren Sie uns bitte telefonisch 7.07 Informieren Sie uns bitte telefonisch
  Wir verwenden ausschließlich Verpackungsmaterialien
welche wir innerhalb unseres eigenen Mehrwegsystems verwenden.

Selbst versendete Verpackungsmaterialien
werden von uns Annahmeverweigert.


Nun informieren Sie uns bitte mit Angabe der entsprechenden Vorgangsnummer
unter unserer Rufnummer 0761 / 15 14 76 - 0

Wir veranlassen dann umgehend die
Abholung unserer eigenen Mehrwegverpackungen!
 
zu Top § 7.00 Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz
Zuletzt angesehen